Jedem kann es passieren: durch Alter, Krankheit oder Unfall kann man seine persönlichen, gesundheitlichen oder finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln. Wer entscheidet in solch existenziellen Situationen über die ärztliche Behandlung oder die Auswahl eines Heimplatzes? Wer vertritt den Betroffenen gegenüber Banken, Behörden und Versicherungen?
Die meisten Menschen glauben, nahe Angehörige könnten stellvertretend für den Betroffenen handeln. Das ist so nicht ganz richtig. Auch Ehegatten, Eltern oder Kinder brauchen eine Vollmacht, damit sie für einen anderen Erwachsenen entscheiden dürfen. Ansonsten bestellt das Amtsgericht sie als rechtlichen Betreuer zum gesetzlichen Vertreter des Betroffenen.
Das neue Ehegattenvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten, das seit 01.01.2023 gilt, ist inhaltlich und zeitlich begrenzt.
Der Betreuungsverein des Katholischen Jugendsozialwerkes München informiert darüber, wie man rechtzeitig Vorsorge treffen kann und erklärt die seit 2023 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen im Betreuungsrecht anlässlich eines Informationsabends am Montag, den 16. März 2026 von 18.00 -20.00 Uhr im Betreuungsverein, Bäckerstr. 10 Rückgebäude (Eingang in den Hof zwischen Deutscher Bank und Stadtsparkasse) in 81241 München-Pasing.
Anmeldung wird erbeten unter Tel. 5441580 oder Betreuungsverein@kjsw.de