Das Katholische Jugendsozialwerk München begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Landtags, wonach die Berufseinstiegsbegleitung an Schulen gerettet werden konnte. Beim Übergang vom Schul- ins Berufsleben benötigen manche Schülerinnen und Schüler Unterstützung. Gerade durch die Pandemie ist eine gute Begleitung für Jugendliche dabei von großer Bedeutung. Die Zukunft der Berufseinstiegsbegleitung war jedoch akut gefährdet: Die Europäische Union, die bis 2020 entsprechende Maßnahmen bezuschusst hatte, stellte die Förderung ohne Ankündigung abrupt ein. Das hätte gravierende Auswirkungen für benachteiligte Jugendliche gehabt.
Das Katholische Jugendsozialwerk, das sich an 13 Schulen der Region Landshut-Dingolfing im Bereich der Berufseinstiegsbegleitung engagiert und dabei 450 Schülerinnen und Schüler begleitet, wurde deshalb sofort nach Bekanntwerden der Streichung aktiv. Dienststellenleiter Ludwig Weber, der auch stellvertretender Vorsitzender der Katholischen Jugendsozialarbeit (KJS) in Bayern ist, reichte eine Petition zur Fortsetzung der Berufseinstiegsbegleitung in Bayern an den Ausschuss für Finanz- und Haushaltsfragen des Bayerischen Landtags ein. In zahlreichen Briefen und Gesprächen mit Landtagsabgeordneten aller Fraktionen konnte verdeutlicht werden, was der Wegfall der Maßnahme bedeutet hätte.
Passgenaue Unterstützung für benachteiligte Jugendliche
Am 5. Mai wurde nun von der Staatsregierung bekanntgegeben, dass im Schuljahr 2021/22 sowohl das Kultus- als auch das Arbeitsministerium einen entscheidenden finanziellen Beitrag bei der Fortführung der Maßnahmen leisten und so die Fortführung der Maßnahme sichern, die wesentlich von der Bundesagentur für Arbeit bezuschusst wird.
„Mit dieser Entscheidung sichert die Bayerische Staatsregierung die dringend notwendige Unterstützung von benachteiligten Jugendlichen am Übergang von der Schule in den Beruf. So können Jugendliche mit Förderbedarf nachhaltig gecoacht werden und eine individuell passende berufliche Perspektive bekommen“, betonte Ludwig Weber nach der Entscheidung des Freistaats Bayern. Mit der Berufseinstiegsbegleitung können junge Menschen gefördert werden, die Unterstützung benötigen, den Abschluss einer allgemeinbildenden Schule zu erreichen oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen.