Über uns » Mitarbeitervertretung
In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV). Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung (MAV) leiten sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) der katholischen Kirche in Bayern ab. Diese wird als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und vom jeweiligen Diözesanbischof mit möglichen, leichten Anpassungen in seinem Bistum in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums.
Die MAV setzt sich für alle Belange von Mitarbeitenden im KJSW ein. Sie trägt maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei.
Gewählt wurden im Dezember 2024: Frank Becker, Katja Crisci- Lohmann, Margit Fischer, Stefan Hilger, Thomas Matzl, Anne Mehring, Martin Mende, Andjelka Mustac, Matthias Pfeiffer, Anja Rehm, Martina Skalova, Michaela Stegbauer, Moritz Zimmermann.
Zur Vorsitzenden wurde Anne Mehring gewählt. Ihre Stellvertreterin ist Anja Rehm.
MAV des Katholischen Jugendsozialwerks München e.V.
Forstenrieder Allee 109.
81476 München
Telefon: 0 89 / 78 06 85 99 20
Mobil: 0151/55319435 (Frau Mehring)
Email: mav (at) kjsw.de
Die MAV ist in der Regel per Mail erreichbar, zusätzlich von Dienstag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr telefonisch im Büro (Festnetzanschluss).
Die MAV trifft sich zu Sitzungen und digitalem Austausch. Sie berät über vorliegende Sachverhalte, Anfragen und Problemstellungen. Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung aller Mitarbeitenden statt.
MAV und Dienstgeber sind aufgrund der religiösen Dimension des kirchlichen Dienstes dazu verpflichtet, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. MAV und Dienstgeber informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft.
MAV und Dienstgeber treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung.
Die MAV hat ein Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten sowie bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen nach Ablauf der Probezeit.
Darüber hinaus hat die MAV ein Vorschlagsrecht bei allgemeinen personellen Angelegenheiten und ein Antragsrecht in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
Die MAV hat außerdem ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei persönlichen (das Arbeitsverhältnis betreffenden) Angelegenheiten einzelner Mitarbeitenden und bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung.
Dienstgeber und MAV können auch Dienstvereinbarungen abschließen, die ausschließlich für die Dienstverhältnisse innerhalb des KJSW gelten.
In Streitfällen, die das Mitarbeitervertretungsrecht betreffen, können Kirchliche Arbeitsgerichte angerufen werden. Diese arbeiten auf der Grundlage der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung. Die staatlichen Gerichte sind nicht zuständig.
Die MAV kann in persönlichen Belangen beraten, unterstützen oder vertreten und begleiten. Die Mitarbeitervertreter tragen Themen, Wünsche oder Anträge an die höchste Ebene des KJSW heran.
Darüber hinaus informiert die MAV zu aktuellen Veränderungen und Gegebenheiten im Arbeitsrecht und gibt über Info- und Extrablätter wichtige Informationen für den Alltag als Mitarbeitende*r beim KJSW.
Kontakt
MAV des Katholischen Jugendsozialwerks München e.V.
Forstenrieder Allee 107-109
81476 München
Telefon: 0 89 / 78 06 85 99 20
Mobil: 01 51 / 55 31 94 35 (Vorsitzende)
Email: mav@kjsw.de
Das Büro ist in der Regel per Mail erreichbar, zusätzlich von Dienstag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr per Telefon.