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Schüler-Richter:innen ausgezeichnet

Handy geklaut, Mofa frisiert: Das sind typische Fälle für die Schüler-Richter, die auch beim KJSW in Landshut wirken. Dabei sind die Richterinnen und Richter so jung wie die Beschuldigten. Das Projekt „Teen-Court“ gibt es seit dem Jahr 2000 und mittlerweile an zwölf Orten in Bayern. Das Landshuter Projekt, das vom Sozialpädagogen Andy Bach (Foto) begleitet wird, gehört zu den ältesten.
Auf Einladung des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich kamen kürzlich mehr als 100 bayerische Schülerrichterinnen und -richter in den Münchner Justizpalast. Dort ehrte der Justizminister sie für ihr rechtsstaatliches Engagement. „Schülergerichte sind ein bayerisches Erfolgsmodell. Seit mehr als 20 Jahren arbeiten Justiz, lokale soziale Einrichtungen und junge Menschen zusammen. In den Teen Courts findet dann ein Dialog auf Augenhöhe statt, und es wird gemeinsam eine Sanktion erarbeitet. Die Schülerrichterinnen und -richter in Bayern haben allein im Jahr 2022 mehr als 320 Fälle verhandelt“, betonte Minister Eisenreich.

Wie funktioniert das Schülergericht?
Die Staatsanwaltschaften können geeignete Jugendsachen an die Schülergerichte weitergeben, dabei sind schwere Straftaten ausgenommen. Bei den Straftaten handelt es sich meist um typische Jugenddelikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder leichte Körperverletzung. Verhandelt wird nicht im Gerichtssaal, sondern am runden Tisch. Dort stellen sich junge Straftäter einem Gremium aus drei Schülerrichterinnen und -richtern in Begleitung von Sozialpädagogen. Statt eines Urteils vereinbaren die jungen Richterinnen und Richter mit dem Täter eine erzieherische Maßnahme, zum Beispiel Arbeitsleistung, Handy-Entzug, Aufsatz oder Referat. Die Schülerrichter wachen über das Einhalten der Maßnahmen. Danach stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren in der Regel ein. Sie kann aber auch Anklage erheben, insbesondere wenn die Auflagen nicht erfüllt worden sind.

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